Domainangelegenheiten


Auf der Ratssitzung am 11.11.2010 steht auch der Tagesordnungspunkt Domainangelegenheiten an, der auf einen Antrag des Ratsmitglieds Dieter Ulrich (WFB) zurückgeht.
In den Amtlichen Bekanntmachungen führt die Gemeinde Scheessel auf ihrer Homepage www.scheessel.de nicht näher aus, was darunter zu verstehen ist. Daher hat Ratsherr Ulrich in einem Leserbrief in der Rotenburger Kreiszeitung v. 6.11.2010 dies näher erläutert.
Er weist darauf hin, dass der Betreiber der Homepage www.bueschelskamp.de eine Abmahnung erhielt, weil die Gemeindeverwaltung Anspruch auf den Namen erhebt, denn Büschelskamp sei ein Ortsteil Scheessels.
(Näheres zum Vorgang finden Sie   hier  ).

Er weist ferner darauf hin, dass in vergleichbaren Fällen keine Abmahnung erteilt wurde.
Sein Antrag lautet nun, dass alle Inhaber einer Domain mit Namen eines Gemeindeortsteils abgemahnt werden müssten, da gleiches Recht für alle gelte.

Dieser Tagesordnungspunkt dürfte zu einiger Diskussion führen.
Zu den dann abzumahnenden Domaininhabern gehört u.a. der CDU-Fraktionsvorsitzende, Herr Reinhard Frick, der unter seiner Privatadresse die Domains www.hetzwege.de und www.abbendorf.de registrieren ließ.

Derweil hat der Verfasser dieser Seiten an den Rat eine   Beschwerde über das Vorgehen der Bürgermeisterin   gerichtet. Dazu steht ihm ein Recht nach § 22c der Nieders. Gemeindeordnung (NGO) zu. Die Gemeinde hat erst in der   Ratssitzung am 9.9.2010   beschlossen, wie mit solchen Vorgängen umzugehen ist. Demzufolge wird das Schreiben dem Verwaltungsausschuss vorgelegt, der darüber entscheidet, wer für die inhaltliche Bearbeitung zuständig ist. Die Bürgermeisterin muss dann das Schreiben an dieses Gremium leiten.
Im konkreten Fall ist das zuständige Gremium zwingend der Gemeinderat, da die Beschwerde gegen die Bürgermeisterin gerichtet ist.

Dieser Vorgehensweise entsprechend hat die Beschwerde am 28.10.2010 dem Verwaltungsausschuss vorgelegen. Hätte der Verwaltungsausschuss beschlossen, dass die Beschwerde dem Gemeinderat zur Bearbeitung vorzulegen ist, so wäre diese Bestandteil der Gemeinderatssitzung am 11.11.2010 gewesen.

Mit Schreiben vom 1.11.2010 teilt die Bürgermeisterin dem Verfasser mit,

"der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 28.10.10 darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt auf die Sitzung am 11.11.2010 zu vertagen"

Durch die Vertagung, für die es keinen sachlichen Grund geben kann, ist eine Vorlage zumindest auf dieser Gemeinderatssitzung vermieden worden.
Allerdings lässt sich die Bearbeitung der Beschwerde nicht auf Dauer verhindern.

Die "Domainangelegenheiten" werden die Scheeßeler Politik also weiter beschäftigen.

Ernst Friesecke, 7.11.2010



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