Sitzung des Bauausschusses am 27.01.2010 |
Im Teil I stand Herr Diercks von der PGN mit Erläuterungen zur Verfügung. Feuerwehrhaus Hetzwege Es wurde beschlossen, die 50. Änderung des Flächennutzungsplans Abbendorf neu öffentlich auszulegen. Gewerbeflächen Hesedorfer Str. in Abbendorf Die Feststellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans wurde beschlossen. Gewerbegebiet Hesedorfer Str. - Teil I in Abbendorf Der geänderte Entwurf wurde festgestellt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Windkraftanlagen Sothel Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 58A "Standorte für Windkraftanlagen nördlich Sothel" und dessen öffentliche Auslegung wurden beschlossen. Windkraftanlagen Westervesede Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 58D "Standorte für Windkraftanlagen südwestlich Westervesede" wurde beschlossen. Vahlder Weg in Scheessel Der erneut geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 64 "Vahlder Weg Süd" sowie eine wiederholte öffentliche Auslegung wurden beschlossen. Ruhlohkampweg Scheessel Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 66 "Ruhlohkampweg West" sowie eine öffentliche Auslegung wurden beschlossen. Außerdem wurden die 51. Änderung des Flächennutzungsplans sowie dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Grundlage für die Diskussion des Haushaltsplans 2010 waren die Vorlage 12/2010 und die Vorlage 19/2010 über freiwillige Leistungen der Gemeinde. Das Thema "Ökopunkte" wurde an den Verwaltungsausschuss verwiesen. Kosten der Bauleitplanung wurden zuletzt vor einigen Jahren kalkuliert und grob pauschaliert. Insbesondere die Kosten für Bauleitplanungen von Gewerbebetrieben sollten angepasst werden. Eine diesbezügliche Empfehlung an den Verwaltungsausschuss wurde beschlossen. Die Beschaffung einer Software zur Verarbeitung digitaler Bebauungspläne wurde nach Diskussion auf Folgejahre verschoben. Ausführlich wurde die Installation von Solar-/Photovoltaik-Anlagen diskutiert. Dabei wurden unterschiedliche Meinungen zur Eigennutzung bzw. Vermietung geäußert. Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, die Möglichkeiten unter Berücksichtigung aktueller Förderung zu prüfen. Ernst Friesecke |