Schwerpunkt der Sitzung war der Haushaltsplan 2010. Die Gemeinde informiert auf
Ihrer Internet-Seite (www.scheessel.de) vom 16.12.2009 wie folgt:
"Einnahmeeinbrüche verursachen Haushaltsloch in 2010
Was wäre nach bisherigem Recht anders?
Der Haushaltsplan 2010, nach doppischen Vorgaben erstellt, endet mit einem
Saldo bei den laufenden Erträgen und Aufwendungen von rd. - 1.600.000 EUR.
Nach bisherigem Recht betrüge der Fehlbetrag - 537.000 EUR.
Die Differenz ist überwiegend auf den nach doppischen Vorgaben jährlich
zu erwirtschaftenden Werteverzehr zurückzuführen.
Ursache für den negativen Saldo sind die erheblichen Einnahmerückgänge
bei den Finanzausgleichszahlungen vom Land und dem gemeindlichen Anteil an der
Einkommenssteuer.
Der Finanzausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung dem Verwaltungsausschuss
empfohlen zu beschließen, dass die Fachausschüsse aufgefordert
werden im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2010 Vorschläge für
eine Verbesserung der finanziellen Situation im Haushaltsjahr 2010 zu
erarbeiten.
Abschließend wird der Rat über den Haushalt für das Jahr 2010
entscheiden."
Erläuterungen zum Thema Doppik und deren Auswirkungen finden Sie
hier .
Anmerkung des Verfassers:
Die Zahlen beruhen auf der Steuerschätzung, das wirkliche Ergebnis kennen wir erst am Ende des Jahres 2010.
Der negative Saldo von rund 1 Mio. EUR aus der Umstellung des Rechnungswesens
ist allerdings so gut wie gar nicht beeinflußbar.
Die Finanzausgleichszahlungen sind gar nicht zu beeinflussen, da sie vom Kreis
festgesetzt werden. Sie bleiben auch bei tatsächlich anderen Steuereinnahmen
unverändert.
Der Anteil der Gemeinde an der Einkommensteuer kann durch die Gemeinde beeinflußt werden.
Die Gemeinde muss versuchen, einkommensstarke Einwohner zu haben. Dazu kann sie
Rahmenbedingungen schaffen.
Das beginnt beim Fahrradständer am Bahnhof für Pendler und geht weiter
zur Unterstützung berufstätiger Alleinerzieher bei der Versorgung der Kinder.
Dies betrifft aber auch die Unterstützung hier ansässiger Betriebe,
die schließlich Personal einstellen sollen. Dies soll allerdings nicht im
Niedriglohnbereich erfolgen, denn aus diesem Bereich fließt keine
Einkommensteuer an die Gemeinde. Leistungsstarke Betriebe mit angemessen bezahlten
Vollzeitkräften sind gefragt.
Ernst Friesecke
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